Am 3. April 2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur „Förderung des unternehmerischen Know-hows“ für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten. Hier geht’s zur BAFA Seite.
Ab sofort können Sie einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) stellen. Hierbei werden 100% der Beraterleistung eines bei der BAFA gelisteten Beraters bezuschusst und Sie müssen in diesem Fall nicht in Vorleistung gehen, sondern der genannte Berater bekommt die Höhe seiner Kosten direkt auf sein Konto überwiesen.
Und das Beste daran: Nachdem ich den vorausgesetzten Qualitätsnachweis erbringen konnte, bin ich nun ebenfalls gelistete Beraterin bei der BAFA.
Meine Beraterleistungen, die auch dem BAFA vorliegen:
Auf Basis einer guten und offenen Kommunikation soll gemeinsam die für Ihr Unternehmen bestmögliche Lösung gefunden werden, um ihre Ziele zu erreichen. Dabei verliere ich nie die aktuellen Gegebenheiten und Trends des Marktes, sowie die sich daraus resultierenden Anforderungen für ihr Unternehmen aus den Augen, um Ihnen eine realistische und zukunftsbetrachtende Beratung gewährleisten zu können.
Mit meiner Beratung verfolge ich stets das Ziel, die wirtschaftliche Situation der Unternehmen zu verbessern, dass Sie auf dem aktuell sehr schnelllebigen Markt konkurrenzfähig bleiben, indem neue Produkte entstehen, Prozesse verbessert und Geschäftsmodelle überdacht werden, sowie dass bei allen Veränderungen das Mitarbeiterteam mitgenommen wird.